Aufgaben und Regeln des SchülerInnen-Rates
- Die Sitzungen der Delegiertenversammlungen finden gemäss Plan des Vorstandes statt.
- In der Regel alle 2-3 Wochen jeweils am Montagmittag von 12.00-12.30 Uhr.
- Der Vorstand trifft sich jede Woche, oder nach Vereinbarung.
- Die Delegierten nehmen an allen Delegiertenversammlungen teil.
- Alle Publikationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen vor der Veröffentlichung dem Vorstand vorgelegt werden.
- Interessengruppen treffen sich in den Wochen zwischen den Delegiertenversammlungen, sofern eine Traktandenliste vorhanden ist.
- Anträge und Anfragen an die Kreisschulpflege müssen von der Schulleitung eingesehen und mitunterschrieben sein (Weisung KSP).
- Die Kasse wird jährlich am Montag vor den Sommerferien durch die verantwortliche Lehrperson abgenommen und kontrolliert.
Die Aufgaben der Klassendelegierten
- Nehmen an allen Delegiertenversammlungen teil.
- Befolgen während der DV die Regeln des SchülerInnen-Rats, beteiligen sich konstruktiv und helfen mit, dass alle zu Wort kommen.
- Informieren ihre eigenen Klasse über Aktuelles aus dem SchülerInnen-Rat.
- Tragen Klassenanliegen in der DV vor.
- Wählen den Vorstand.
- Stimmen über Veränderungen im Schülerrat ab.
- Bewilligen in der DV Ausgaben, die höher als CHF 20.– sind.
- Führen Vernehmlassungen, Umfragen etc. in der eigenen Klasse durch.
Rechte und Kompetenzen der Ratsmitglieder
Der SchülerInnen-Rat kann:
- An allen Delegiertenversammlungen teilnehmen.
- Anträge an die Lehrerkonferenz stellen und diese vor der Lehrekonferenz vertreten.
- Schulanlässe planen und mitgestalten.
- Meinungen der Schülerinnen und Schüler einbringen.
- Lösungen für das Zusammenleben an der Schule vorschlagen.
- Sprechstunden mit der Schulleitung vereinbaren.
- Arbeitsgruppen einsetzen und deren Leitung bestimmen.
Der SchülerInnen-Rat kann nicht:
- den Lehrplan und den Unterricht bestimmen.
- die Lehrpersonen wählen.