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Schülerrat

Aufgaben und Regeln des SchülerInnen-Rates

  • Die Sitzungen der Delegiertenversammlungen finden gemäss Plan des Vorstandes statt.
  • In der Regel alle 2-3 Wochen jeweils am Montagmittag von 12.00-12.30 Uhr.
  • Der Vorstand trifft sich jede Woche, oder nach Vereinbarung.
  • Die Delegierten nehmen an allen Delegiertenversammlungen teil.
  • Alle Publikationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen vor der Veröffentlichung dem Vorstand vorgelegt werden.
  • Interessengruppen treffen sich in den Wochen zwischen den Delegiertenversammlungen, sofern eine Traktandenliste vorhanden ist.
  • Anträge und Anfragen an die Kreisschulpflege müssen von der Schulleitung eingesehen und mitunterschrieben sein (Weisung KSP).
  • Die Kasse wird jährlich am Montag vor den Sommerferien durch die verantwortliche Lehrperson abgenommen und kontrolliert.

 

Die Aufgaben der Klassendelegierten  

  • Nehmen an allen Delegiertenversammlungen teil.
  • Befolgen während der DV die Regeln des SchülerInnen-Rats, beteiligen sich konstruktiv und helfen mit, dass alle zu Wort kommen.
  • Informieren ihre eigenen Klasse über Aktuelles aus dem SchülerInnen-Rat.
  • Tragen Klassenanliegen in der DV vor.
  • Wählen den Vorstand.
  • Stimmen über Veränderungen im Schülerrat ab.
  • Bewilligen in der DV Ausgaben, die höher als CHF 20.– sind.
  • Führen Vernehmlassungen, Umfragen etc. in der eigenen Klasse durch.

 

Rechte und Kompetenzen der Ratsmitglieder

Der SchülerInnen-Rat kann:

  • An allen Delegiertenversammlungen teilnehmen.
  • Anträge an die Lehrerkonferenz stellen und diese vor der Lehrekonferenz vertreten.
  • Schulanlässe planen und mitgestalten.
  • Meinungen der Schülerinnen und Schüler einbringen.
  • Lösungen für das Zusammenleben an der Schule vorschlagen.
  • Sprechstunden mit der Schulleitung vereinbaren.
  • Arbeitsgruppen einsetzen und deren Leitung bestimmen.

Der SchülerInnen-Rat kann nicht:

  • den Lehrplan und den Unterricht bestimmen.
  • die Lehrpersonen wählen.